Rechtliches:
Rechtlicher Träger der Krabbelstube ist ein „eingetragener Verein“, dem Eltern von derzeit oder ehemals betreuten Kindern angehören.
Unser Arbeitgeber ist der Vorstand bestehend aus einem/einer Vorsitzenden sowie bis zu fünf weiteren Vorständen und einem Kassierer, der ehrenamtlich die Einrichtung führt. Interessierte Eltern können sich für die Mitarbeit im Vorstand bereiterklären und zur Mitgliederversammlung wählen lassen.
Der Verein führt die Einrichtung in eigener Verantwortung und nach eigenen Vorstellungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
Wir sind im Krippenförderplan der Stadt Erlangen aufgenommen und erhalten eine städtische und staatliche Förderung.
Mitarbeit:
Das Besondere einer Elterninitiative ist ein wesentlich höheres Maß an Mitverantwortung und Mitarbeit als in anderen Institutionen. Dies bedeutet Notwendigkeit, gleichzeitig aber auch Chance zur Mitarbeit.
Die Mitarbeit in einer unserer Elterngruppen (Reparatur-, Garten-, Foto-, Spielzeugreinigungs- und Festkomiteegruppe) wird vorausgesetzt. Die Wäsche wird von den Eltern gewaschen (Lätzchen, Waschlappen, Handtücher und Bettwäsche der Kinder; jedes Elternpaar ist ca. alle 10 Wochen an der Reihe). Sollte es zu Engpässen im Personal kommen, benötigen wir die Mithilfe der Eltern bei der Betreuung der Kinder (soll im Interesse der Kinder und Eltern so selten wie möglich vorkommen).
Alle Aufträge und Arbeiten werden möglichst gerecht unter den Eltern verteilt.
Beiträge:
Nur Eltern, die dem Verein beitreten, kann ein Krabbelstubenplatz für ihr Kind angeboten werden (es können, müssen aber nicht beide Elternteile Mitglied werden).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- Euro jährlich (wer mehr zahlen möchte, kann das gerne tun). Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Über jede Spende, ob finanziell oder materiell (Früchte aus dem eigenen Garten, selbstgebackener Kuchen, Gesammeltes usw.), aber auch über Anregungen (CD`s, Bücher, Spielzeug usw.) freuen wir uns. Bei größeren Spenden haben wir die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen, die vom Finanzamt anerkannt werden.