Krankheit und Fehlen des Kindes

Für den geregelten Tagesablauf ist regelmäßiges Kommen sowie pünktliches Bringen und Abholen der Kinder wichtig. Wenn ein Kind nicht in die Einrichtung kommen kann, sollen die Eltern bis 8.15 Uhr telefonisch Bescheid geben, damit eine weitere Tagesplanung erfolgen kann.

Damit die Eltern jederzeit erreicht werden können, müssen die aktuell gültigen Anschriften und Telefonnummern angegeben werden.

Falls die Eltern mal nicht selbst zum Abholen kommen können, ist das Benennen von anderen Abholberechtigten und Notabholern wichtig.

Allergien, Krankheiten und Unwohlsein des Kindes müssen dem Personal mitgeteilt werden, ebenso Infektionskrankheiten im unmittelbaren Familienkreis. Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht in die Krabbelstube kommen.

Wenn sich der Gesundheitszustand des Kindes während des Krippenbesuchs verschlechtert (z.B. Fieber) oder bei einem Unfall, werden die Eltern sofort benachrichtigt; sie müssen das Kind dann unverzüglich aus der Krabbelstube abholen.

Das Personal ist dazu angehalten, bei unklarem Gesundheitszustand des Kindes die Eltern zu kontaktieren und ggf. eine ärztliche Abklärung bzw. bei Bedarf ein ärztliches Attest einzufordern.

Medikamente werden nur mit ausreichender Kennzeichnung, genauer Erläuterung  (wann und wie das Medikament gegeben werden soll) und schriftlichem Eintrag im Unfall- bzw. Arzneimittelheft verabreicht.

Fiebersenkende Mittel und Antibiotika werden nicht gegeben.