Rechtlicher Rahmen

Die Kinder sind während der Zeit in der Krabbelstube, bei Ausflügen und auf dem Weg zwischen Kinderkrippe und Zuhause gesetzlich unfallversichert.

Sobald die Eltern in der Einrichtung anwesend sind, liegt die Verantwortung für das Kind bei den Eltern selbst. Dies gilt auch für Personen, denen die Aufsicht des Kindes von den Eltern erteilt wurde (Bring- und Abholzeit, Feste in der Einrichtung).

Für mitgebrachte Gegenstände (Wertsachen, Kleidung, Spielzeug etc.) kann keine Haftung übernommen werden.

Krippenkinder haften nicht für von ihnen verursachte Schäden.

Um jedoch großen Problemen vorzubeugen, ist es empfehlenswert, die Kinder in der Familienhaftpflicht mitzuversichern.